Hundehort und Hundesalon Bonnie&Clyde
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AGB – Hundehort und Hundesalon Bonnie&Clyde

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundehort und Hundesalon Bonnie&Clyde — Raperswilen
Handelsregister: Nussbaum's Kompass Inh. Christine Nussbaum

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die artgerechte Betreuung von Hunden durch die Hundebetreuerin gegen Bezahlung der vereinbarten Vergütung seitens des Eigentümers oder Halters des Hundes (Kunde).

Dieser Vertrag bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle und professionelle Zusammenarbeit zwischen Hundebetreuerin und Hundehalter.

Leistungen der Hundebetreuerin

Die Hundebetreuerin übernimmt durch diesen Vertrag insbesondere folgende Aufgaben:

1

Betreuung & Fütterung

Betreuung und Fütterung des Hundes, ggf. nach spezieller Vereinbarung, sowie bei Bedarf die Verabreichung von Medikamenten gemäss Weisung des Hundehalters.

2

Ausführen & Auslauf

Das Ausführen des Hundes sowie die Nutzung einer Auslauffläche in Gruppenhaltung.

3

Aufklärung

Die Aufklärung des Hundehalters über mögliche Risiken der Gruppenhaltung und des Freilaufs.

4

Unterkunft & Notfall

Bereitstellung eines warmen, zugfreien Ruheplatzes im Haus sowie tierärztliche Versorgung im Notfall und Versorgung mit Medikamenten gemäss tierärztlicher Anordnung.

Haftungsausschluss der Hundebetreuerin

Die Hundebetreuerin kann in der Regel keine Verantwortung übernehmen für:

Verletzungen

Für Verletzungen des Hundes, die u.a. durch die Gruppenhaltung entstehen können.

Erkrankungen & Parasiten

Für auftretende Erkrankungen oder Parasitenbefall des Hundes während und nach der Betreuungszeit.

Mitgebrachte Gegenstände

Für Schäden an mitgebrachten Gegenständen wie Leinen, Halsbänder etc.

Leinenfreie Führung

Für Schäden bei einer Führung des Hundes ohne Leine auf ausdrücklichen Wunsch des Hundehalters.

Diese Punkte gelten ausdrücklich auch für Schäden, die trotz sorgfältiger Betreuung entstehen können.

Pflichten des Hundehalters

Dem Hundehalter (Kunden) obliegen folgende Pflichten:

  1. Zahlung der Vergütung Zahlung der vereinbarten Vergütung gemäss publizierter Preisliste und den Zahlungsbedingungen (Tagesbetreuung, Einzeltage oder Ferienbetreuung).
  2. Aufklärung über Verhaltensauffälligkeiten Die Hundebetreuerin über sämtliche Verhaltensauffälligkeiten des Hundes aufzuklären und insbesondere alle Fragen betreffend das Tier und dessen Unterbringung wahrheitsgemäss beantwortet zu haben.
  3. Meldepflicht bei Läufigkeit & Trächtigkeit Der Kunde ist verpflichtet, die Hundebetreuerin vorab zwingend über eine bestehende oder bevorstehende Läufigkeit der Hündin zu informieren. Tragende Hündinnen sind von der Betreuung strikt ausgeschlossen.
  4. Haftpflichtversicherung Eine Haftpflichtversicherung mit Einschluss für Schäden durch den Hund abgeschlossen zu haben.
  5. Pünktliche Abholung Der Kunde muss den Hund beim Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit wieder abholen.
  6. Berücksichtigung der Feiertage Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Feiertage des Kantons Thurgau selbst zu berücksichtigen und Bring- bzw. Abholtermine entsprechend zu planen. An Feiertagen finden grundsätzlich keine Übergaben statt.

Nicht abgeholte Hunde

Sollte der Kunde den Hund nicht fristgerecht abholen und ist der verantwortliche Hundehalter nicht erreichbar, so kann der Hund auf Kosten des Kunden in einem Tierheim untergebracht werden.

Nach Ablauf eines Monats bei Nichterreichbarkeit des Hundehalters wird eine Verzichtserklärung angenommen.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Kosten für eine Tierheimunterbringung trägt vollumfänglich der Kunde. Bitte stelle sicher, dass du jederzeit erreichbar bist.

Allgemeine Hausregeln

Jeder Hund, der bei Bonnie&Clyde betreut wird, muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

Sozialverhalten

Ein korrektes Sozialverhalten gegenüber anderen Hunden und Menschen.

Keine Aggressionen

Keinerlei übermässige Aggressionen gegenüber anderen Lebewesen.

Keine Zerstörungswut

Der Hund darf keine destruktiven Verhaltensweisen zeigen.

Alleine bleiben

Der Hund muss mindestens eine Stunde alleine bleiben können.

Bei bekannter Unsicherheit oder Neigung zum Abschnappen ist die Integration mit einem gut sitzenden, bissfesten Maulkorb nach Absprache möglich.

Probezeit

Vor einer regelmässigen Betreuung muss der Hund auf Kosten des Hundehalters eine Probezeit von voraus vereinbarter Dauer im Rudel verbringen, um abzuklären, wie er sich in diesem zurechtfindet.

Die Probezeit dient dem Wohl aller Hunde im Rudel und stellt sicher, dass neue Hunde gut integriert werden können.

Krankheit, Unfall & Besonderheiten

Läufige Hündinnen

Läufige Hündinnen werden gemäss aktueller Preisliste mit einem Aufpreis berechnet. Da die Betreuung ausschliesslich im Rudel und ohne Einzelhaltung stattfindet, wird jede Haftung oder Verantwortung für eine ungewollte Trächtigkeit sowie alle daraus resultierenden Tierarzt- und Folgekosten vollumfänglich ausgeschlossen. Dieses Risiko verbleibt zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich beim Hundehalter.

Unkastrierte Rüden

Unkastrierte Rüden werden nur ins Rudel aufgenommen, sofern sie:

  • Absolut sozialverträglich sind
  • Nicht hypersexuell sind
  • Das Markieren sich im Rahmen hält

Bitte informiere die Hundebetreuerin frühzeitig über den Zyklus deiner Hündin, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Alter, chronische Erkrankungen & Todesfall

Der Kunde ist verpflichtet, die Hundebetreuerin vorab vollständig über bestehende chronische Erkrankungen, Allergien, Tumore oder altersbedingte Einschränkungen des Hundes zu informieren. Bei Hunden mit bekannter Vorerkrankung oder hohem Alter verbleibt das gesundheitliche Risiko sowie das Risiko eines natürlichen Ablebens oder eines krankheitsbedingten Notfalls zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich beim Hundehalter. Sollte trotz sofortiger medizinischer Versorgung oder aufgrund einer unvorhersehbaren Akutsituation der Tod des Tieres eintreffen, wird jede Haftung für den Verlust des Tieres sowie für alle daraus resultierenden Kosten ausgeschlossen, sofern die Hundebetreuerin kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft.

Fütterung

Die Fütterung erfolgt in der Regel 2–3 x täglich, kann jedoch nach deinen Wünschen angepasst werden.

🥩 Eigenes Futter mitbringen

Am besten bringst du das gewohnte Futter deines Hundes mit, damit es keine Futterumstellung gibt. Dies ist die empfohlene Option für eine stressfreie Betreuung.

🍽️ Futter vor Ort

Alternativ kann deinem Hund von meinem Hundefutter gegeben werden. Dies wird mit einem Aufpreis von CHF 15.– pro Tag verrechnet.

Preise & Bezahlung

Es gelten die auf der Website www.hundehort-thurgau.ch publizierten Preise.

💻

Online-Zahlung

Sichere Zahlung via Buchungsportal (Stripe).

📱

Twint

Bequeme Zahlung per Twint-App direkt vom Smartphone.

📄

Banküberweisung

Zahlung per Einzahlungsschein / Banküberweisung möglich.

💵

Barzahlung

Selbstverständlich ist auch Barzahlung jederzeit möglich.

Tagesbetreuung & regelmässige Stammkunden

Monatsrechnung Ende Monat, zahlbar per Twint, Banküberweisung oder bar.

Einzeltage für unregelmässige Kunden

Sofort bei der Abholung zu begleichen (Twint oder bar).

Ferienbetreuung (ab 2 Tagen)

30% Anzahlung bei definitiver Buchung nach dem Probetag (online via Buchungsportal oder Banküberweisung). Restbetrag bei Anreise fällig.

Was mitbringen?

Bitte bringe bei der Anlieferung deines Hundes folgende Dinge mit:

Gut sitzendes Halsband

Ein korrekt sitzendes Halsband ist Pflicht.

Futter

Das gewohnte Futter deines Hundes für die gesamte Betreuungszeit.

Heimtierpass / Impfausweis

Kopie des Heimtierpasses bzw. Impfausweises auf Verlangen der Hundebetreuerin.

Haftpflichtversicherungs-Police

Kopie der Haftpflichtversicherungs-Police auf Verlangen der Hundebetreuerin.

⚠️ Angsthunde

Bitte mit Hausleine (ca. 1.5 - 2 m) und top sitzendem Sicherheitsgeschirr abgeben.

Stornierungsbedingungen & Verbindlichkeit

Da ich keine Massenbetreuung, sondern eine exklusive, individuelle Integration in mein privates Zuhause und mein bestehendes Rudel anbiete, ist jeder Platz ein kostbares Gut. Diese Regeln dienen dazu, die Planungssicherheit für alle Hunde zu gewährleisten und meinen hohen Betreuungsstandard zu sichern.

Tagesbetreuung

  • Damit ich den Platz für andere Hunde freigeben kann, ist eine Abmeldung bis spätestens 24 Stunden vor Antritt kostenlos.
  • Bei kurzfristigeren Absagen wird der volle Tagespreis verrechnet.

Ferienbetreuung (Verbindlich nach Probetag & Bestätigung)

Da ich Zeit in das Kennenlernen und die Integration investiere und andere Anfragen explizit ablehne:

  • Verbindliche Reservierungsgebühr: Nach meiner Bestätigung ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags fällig. Diese deckt den administrativen Aufwand und die Blockierung des Platzes und wird bei einer Stornierung zu jedem Zeitpunkt einbehalten.
  • 15–29 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtbetrags fällig.
  • 0–14 Tage vor Anreise oder Nichterscheinen: 100 % des Gesamtbetrags fällig.
Rückerstattung: Ein allfällig rückerstattungsfähiger Betrag wird innert 7 Tagen nach Bestätigung der Stornierung von mir manuell auf dein ursprüngliches Zahlungsmittel bzw. das von dir angegebene Konto zurückerstattet.
Bitte beachte: Mit deiner Buchung akzeptierst du diese Bedingungen. Sie ermöglichen es mir, mich voll und ganz auf die Qualität meiner Arbeit zu konzentrieren, anstatt mich mit kurzfristigen Ausfällen zu befassen.

Öffnungszeiten

Übergabezeiten der Hunde — bitte halte diese Zeiten strikt ein:

Montag – Freitag
07.00 – 08.00 Uhr / 17.00 – 18.30 Uhr
Samstag
07.00 – 08.00 Uhr
Samstag ab 08.00 – Montag 07.00 Uhr
Geschlossen
Feiertage
Geschlossen

Ausnahmen sind frühzeitig abzusprechen und in der Regel nicht gestattet.

⚠️ Übergaben an Feiertagen: An gesetzlichen Feiertagen des Kantons Thurgau finden grundsätzlich keine Übergaben statt (weder Bringen noch Abholen). Du bist verpflichtet, die Feiertage selbst zu berücksichtigen und Bring- bzw. Abholtermine entsprechend zu planen. Wird in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Absprache trotzdem eine Übergabe an einem Feiertag vereinbart, wird ein Übergabeaufschlag von CHF 150.– verrechnet.

Bildmaterial

Ich fotografiere immer wieder gerne die uns anvertrauten Hunde oder mache Videoaufnahmen.

Dieses Material verwende ich auch auf meiner Website, auf Facebook, im Jahrbuch oder für Publikationen.

🌐 Website

Fotos und Videos können auf der offiziellen Website von Bonnie&Clyde veröffentlicht werden.

📱 Social Media

Aufnahmen können auf Facebook und anderen sozialen Plattformen geteilt werden.

📖 Jahrbuch & Publikationen

Bildmaterial kann im Jahrbuch oder für weitere Publikationen verwendet werden.

Haftungsausschluss & Versicherung

Grundsätzlich tragen die Hundehaltenden alle Verantwortung für sich und den Hund. Sie müssen entsprechend versichert sein.

Die Tierbetreuerin haftet für allfälliges vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrerseits. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.

Versicherungspflicht: Jeder Hundehalter ist verpflichtet, eine gültige Haftpflichtversicherung mit Einschluss für Hundeschäden nachzuweisen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens der Tierbetreuerin ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen der Kundschaft und der Tierbetreuerin oder bei Streitigkeiten ist ausschliesslich der Geschäftssitz der Tierbetreuerin.

Kontakt & Geschäftssitz

Geschäftssitz

8558 Raperswilen TG

Website

www.hundehort-thurgau.ch

Betrieb

Hundehort und Hundesalon Bonnie&Clyde
(Handelsregistereintrag: Nussbaum's Kompass Inhaber Christine Nussbaum)

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Kontakt
  • +41 79 156 79 73
  • info(at)hundehort-thurgau.ch
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